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Die Kosten werden in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (§ 75 Abs. 3 SGB XII ) von den zuständigen Sozialämtern (Kostenträger) übernommen.

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Aktuelles

Aktuelle Öffnungszeiten im C-Avinio:

Mo., Di., Do.: 10:00 - 16:00 Uhr

Mi.: 10:00 - 18:00 Uhr

Mo.+Di. ist das C-AVinio ausschließlich für Betreute und Mitarbeitende geöffnet,

Mi.+Do. sind auch "externe Besucher" herzlich Willkommen!