Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12. Juli 2016 06:39
Die Kosten werden in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (§ 75 Abs. 3 SGB XII ) von den zuständigen Sozialämtern (Kostenträger) übernommen.
Login
Aktuelles
Aktuelle Öffnungszeiten im C-Avinio:
Mo., Di., Do.: 10:00 - 16:00 Uhr
Mi.: 10:00 - 18:00 Uhr
Mo.+Di. ist das C-AVinio ausschließlich für Betreute und Mitarbeitende geöffnet,
Mi.+Do. sind auch "externe Besucher" herzlich Willkommen!